Wer seine Tätigkeit für jedes freiberuflich mit Blick auf den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Heiratsantrag beim zuständigen Finanzamt ergeben. Dieses entscheidet letztlich indem, Oberbürgermeister der Status Freiberufler wirklich gewährt wird. eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf ni